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   OLG Karlsruhe, 27.10.2014 - 9 W 29/14   

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https://dejure.org/2014,39573
OLG Karlsruhe, 27.10.2014 - 9 W 29/14 (https://dejure.org/2014,39573)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.10.2014 - 9 W 29/14 (https://dejure.org/2014,39573)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Oktober 2014 - 9 W 29/14 (https://dejure.org/2014,39573)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Streitwert bei nachträglicher Bezifferung rückständiger Rentenleistungen im Prozess

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage auf laufende Rentenleistungen; Erhöhung des Streitwerts durch Bezifferung während des laufenden Rechtsstreits fällig gewordener Beträge

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 Abs 3 S 1 GKG, § 3 ZPO, § 9 ZPO
    Streitwert einer Klage auf laufende Rentenleistungen: Nachträgliche Bezifferung von nach Klageeinreichung fällig gewordener Rentenleistungen; Streitwerterhöhung und Streitwertberechnung bei Übergang vom Feststellungsantrag zum Leistungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG; § 3 ZPO; § 9 ZPO
    Streitwert bei nachträglicher Bezifferung rückständiger Rentenleistungen im Prozess

  • rechtsportal.de

    § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG ; § 3 ZPO ; § 9 ZPO
    Streitwert einer Klage auf laufende Rentenleistungen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klage auf laufende Rentenleistungen - und der Streitwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 633
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10

    Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2014 - 9 W 29/14
    (Vgl. zu dieser Berechnung, insbesondere zur rechnerischen Mitberücksichtigung der Versicherungsprämie, BGH, VersR 2012, 76).
  • BGH, 25.11.1998 - IV ZR 199/98

    Beschwer bei einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.10.2014 - 9 W 29/14
    Die Begrenzung des Streitwerts auf die bei Klageeinreichung fälligen Rückstände ergibt sich unmittelbar aus § 42 Abs. 3 Satz 1 GKG (vgl. auch BGH, NVersZ 1999, 239).
  • LG Offenburg, 27.11.2019 - 2 O 443/18

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Bemessung der Berufsunfähigkeit bei einer

    Die Erhöhung wird zudem der Höhe nach begrenzt durch den hypothetischen Streitwert, wenn der Kläger von Anfang an nicht auf Feststellung sondern auf zukünftige Leistung geklagt hätte (vgl. ausführlich zum Ganzen OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 633).
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